Fernsehpreis
der Erwachsenenbildung

Fernsehpreis
der Erwachsenenbildung

Fernsehpreis
der Erwachsenenbildung

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56. Fernsehpreis der Erwachsenenbildung

Die zehn Verbände der Konferenz der Erwachsenenbildung Österreichs (KEBÖ) – die Arbeitsgemeinschaft Bildungshäuser Österreich, das Berufsförderungsinstitut Österreich, der Büchereiverband Österreichs, das Forum Katholischer Erwachsenenbildung in Österreich, das Ländliche Fortbildungsinstitut Österreich, der Ring Österreichischer Bildungswerke, die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Österreich, der Verband Österreichischer Gewerkschaftlicher Bildung, der Verband Österreichischer Volkshochschulen und das Wirtschaftsförderungsinstitut der Wirtschaftskammer Österreich – stiften den „Fernsehpreis der Erwachsenenbildung“.

Ziel des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung ist es, die Zusammenarbeit von Erwachsenenbildung und Fernsehen zu fördern, eine kritische, aber sachgerechte Auseinandersetzung mit dem Fernsehen zu unterstützen und den Gestalter*innen Anregungen für weitere qualitätsvolle Sendungen zu geben.

Dieser Preis umfasst die Kategorien:

  • Diskussionssendungen und Talkformate
  • Dokumentation
  • Fernsehfilm, Serien, Fiction, Doku-Fiction, Edutainment
  • Sendeformate, Sendereihe

Für erwachsenenbildnerisch besonders wertvolle Leistungen im österreichischen Fernsehen vergibt die Jury weiters den Axel-Corti-Preis.

Wer kann welche Produktionen einreichen?

2024 wird der Fernsehpreis der Erwachsenenbildung zum 56. Mal verliehen. Für die Preisvergabe kommen in Betracht:

  • österreichische Produktionen oder
  • Produktionen, bei denen österreichische Sender maßgeblich beteiligt sind, inklusive Auftrags- und Koproduktionen österreichischer Sender

und die in der Zeit vom 1. Jänner bis 31. Dezember 2023 erstmals in Österreich gesendet wurden.

Vorschläge für die Zuerkennung des Preises können von Teilnehmer*innen und Mitarbeiter*innen der genannten Verbände der Erwachsenenbildung, von Kritiker*innen der Printmedien und von österreichischen Fernsehsendern sowie von Produzent*innen getätigt werden.

Einreichungsdetails

Die Anzahl der Einreichungen ist auf maximal zwei Vorschläge in maximal zwei Kategorien pro Sendungsleiter*in bzw. Sendungsgestalter*in beschränkt.

Die Zugangsdaten zum Einreichtool sind über das Büro Medienpreise
medienpreise@vhs.or.at anzufordern.

Eine Einreichung ist bis spätestens 4. März 2024 per Upload über die Website https://jurytool.medienpreise.at/ möglich. Der Tag und die Sendezeit der Ausstrahlung sind bei der Einreichung anzuführen.

Bei der Kategorie Sendeformate, Sendereihen benötigt die Jury maximal drei Beispiele pro Einreichung für die Reihe bzw. das Sendungsformat.

Informationen zur Arbeitsweise der Jury

Wenn es die Zahl der eingebrachten Vorschläge erfordert, ist eine Nominierungsjury durch das Büro Medienpreise einzuberufen, die eine Vorauswahl nach Inhalt und Gestaltung vorzunehmen hat. Diese Jury nominiert zur endgültigen Begutachtung zwischen acht und 18 Sendungen.

Die Nominierungsjury besteht aus je einem/einer Vertreter*in der genannten Verbände. Sie wird aufgrund der Entsendung der einzelnen Verbände vom Büro Medienpreise einberufen.

Über die Zuerkennung des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung entscheidet eine Jury, die aus je einem/einer Vertreter*in der genannten Verbände sowie aus Medienwissenschafter*innen und Journalist*innen besteht. Die Jury entscheidet über die Personen, die den jeweiligen Kategorienpreis erhalten. Je Kategorie dürfen es nicht mehr als vier Personen (Funktionen) sein. Die Entscheidung der Jury ist endgültig. Ein Rechtsweg kann dagegen nicht beschritten werden.

Dem Büro Medienpreise obliegt die Sammlung und Sichtung der eingebrachten Vorschläge sowie die Ausscheidung von Vorschlägen, die nicht dem Statut des Fernsehpreises der Erwachsenenbildung entsprechen.

Preise und Verleihung

Die Preise werden im Sommer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung überreicht. Sie bestehen aus einer künstlerisch gestalteten Preismedaille und einer Verleihungsurkunde. Die Preisträger*innen werden bei der Preisüberreichung bekannt gegeben.

Das Statut und die Zugangsdaten zum Einreichtool sind erhältlich bei:

Büro Medienpreise
p.A. Verband Österreichischer Volkshochschulen
1090 Wien, Pulverturmgasse 14
Tel.: 01/216 42 26, Fax: 01/216 4226-30, E-Mail: medienpreise@vhs.or.at

Wien, im Dezember 2024
Downloads
Ausschreibung 56. Fernsehpreis (pdf 89 KB)
Statut Fernsehpreis (pdf 629 KB)

Statut – Online-Version

Online-Einreichung

Die Zugangsdaten zum Einreichtool sind bis spätestens 29. Februar 2024 über das Büro Medienpreise medienpreise@vhs.or.at anzufordern.
Einreichende ist der 4. März 2024.